Bestimmungsgemäße Verwendung
e!COCKPIT ist eine integrierte Entwicklungsumgebung mit durchgängiger Datenhaltung für sämtliche Aufgaben der Automatisierungstechnik zum:
- Konfigurieren und Parametrieren der Hardware
- Programmieren mit integrierter e!RUNTIME
- Visualisieren (Bedienen und Beobachten)
- Diagnostizieren zur zielgerichteten Entwicklung und Inbetriebnahme
Der Betrieb der Software ist nur zulässig, wenn die Systemvoraussetzungen und Lizenzbedingungen erfüllt sind.
Sachwidrige Verwendung
Eine sachwidrige Verwendung der Software ist nicht gestattet. Die sachwidrige Verwendung ist insbesondere in den folgenden Fällen gegeben:
- Nichtbeachten der bestimmungsgemäßen Verwendung
- Verwendung der Software in Bereichen mit besonderem Risiko, die einen fehlerfreien Dauerbetrieb erfordern und in denen ein Ausfall oder Betrieb der Software zu einer unmittelbaren Gefahr für Leben, Körper oder Gesundheit oder zu erheblichen Sach- oder Umweltschäden führen kann (wie der Betrieb von Kernkraftwerken, Waffensystemen, Luft- und Kraftfahrzeugen)
Gewährleistung und Haftung
Es gelten die Bestimmungen der aktuellen WAGO Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen (AGB) sowie die Software-Lizenzbedingungen für Standardsoftware (SW-Lizenz) für Softwareprodukte und in WAGO Hardwareprodukten eingebettete Anwendungssoftware, beide abrufbar unter: www.wago.com.
Danach ist die Gewährleistung insbesondere in folgenden Fällen ausgeschlossen:
- Die Software wird sachwidrig verwendet.
- Der Mangel beruht auf speziellen Vorgaben (Hard- und Softwarekonfigurationen).
- Es wurden Modifikationen der Hard- oder Software durch den Nutzer oder Dritte durchgeführt, die nicht in dieser Dokumentation beschrieben sind und für das Auftreten des Mangels zumindest mitursächlich sind.
Einzelvertragliche Abreden haben stets Vorrang.
Pflichten von Errichter/Betreiber
Die Verantwortung für die Sicherheit einer mit der Software errichteten Anlage bzw. eines Systems liegt beim Errichter/Betreiber. Der Errichter/Betreiber ist für den sachgemäßen Einbau und die Sicherheit in den Anlagen verantwortlich. Dieser muss die geltenden Gesetze, Normen, Bestimmungen, örtlichen Vorschriften, den Stand und die Regeln der Technik zum Zeitpunkt der Installation einhalten und die in der Gebrauchsanleitung beschriebenen Vorgaben beachten. Ferner müssen die Errichtungsbestimmungen der Zulassungen eingehalten werden. Bei Nichteinhaltung dürfen die Produkte nicht im Geltungsbereich der Zulassung betrieben werden.