Bestimmungsgemäße Verwendung
Das I/O-System dient dazu, digitale und analoge Signale von Sensoren aufzunehmen und Aktoren anzusteuern. Über die Feldbus-Schnittstellen kann mit übergeordneten Steuerungen kommuniziert werden. Mit den Controllern ist eine (Vor-)Verarbeitung möglich.
Die Produkte sind offene Geräte und sind für den Einbau in ein zusätzliches Gehäuse konzipiert. Für den Einsatz müssen Schutzmaßnahmen entsprechend des Einsatzbereiches vorgenommen werden.
- Die Produkte sind für den Einbau in Anlagen der Automatisierungstechnik vorgesehen.
- Die Produkte sind für den Einsatz in trockenen Innenräumen ausgelegt.
- Der Betrieb der Produkte im Industriebereich ist zulässig.
Einzelne Produkte sind für den Wohn-, Geschäfts- und Gewerbebereich sowie Kleinbetrieb ausgelegt. Für den Einsatz eines I/O-Systems im Wohn-, Geschäfts- und Gewerbebereich sowie Kleinbetrieb müssen die notwendigen Störaussendungen (Emissionsgrenzen) eingehalten werden. - Der Betrieb der Produkte in weiteren Einsatzbereichen ist nur zulässig, soweit die entsprechenden Bedingungen erfüllt sind.
Sachwidrige Verwendung
Eine sachwidrige Verwendung der Produkte ist nicht gestattet.
Die sachwidrige Verwendung liegt insbesondere in den folgenden Fällen vor:
- Nichtbeachtung der bestimmungsgemäßen Verwendung
- Einsatz ohne Schutzmaßnahmen in einer Umgebung, in der Feuchtigkeit, Salzwasser, Salzsprühnebel, Staub, ätzende Dämpfe, Gase, direkte Sonneneinstrahlung oder ionisierende Strahlung auftreten können
- Umsetzung einer bekannten Fehlanwendung
- Verwendung der Produkte in Bereichen mit besonderem Risiko, die einen fehlerfreien Dauerbetrieb erfordern und in denen ein Ausfall oder Betrieb des Produktes zu einer unmittelbaren Gefahr für Leben, Körper oder Gesundheit oder zu erheblichen Sach- oder Umweltschäden führen kann (wie der Betrieb von Kernkraftwerken, Waffensystemen, Luft- und Kraftfahrzeugen)
Bekannte Fehlanwendung
Eine bekannte Fehlanwendung der Produkte ist nicht gestattet.
Eine bekannte Fehlanwendung ist insbesondere in den folgenden Fällen gegeben:
- Einsatz des I/O-Systems im Wohn-, Geschäfts- und Gewerbebereich sowie Kleinbetrieb, ohne vorherige Überprüfung der Angaben im Datenblatt für die verwendeten Produkte
Gewährleistung und Haftung
Es gelten die Bestimmungen der aktuellen WAGO Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen (AGB) sowie die Software-Lizenzbedingungen für Standardsoftware (SW-Lizenz) für Softwareprodukte und in WAGO Hardwareprodukten eingebettete Anwendungssoftware, beide abrufbar unter: ü www.wago.com.
Danach ist die Gewährleistung insbesondere in folgenden Fällen ausgeschlossen:
- Die Produkte werden sachwidrig verwendet.
- Der Mangel beruht auf (kunden-)spezifischen Vorgaben (Hard- und Softwarekonfigurationen).
- Es wurden Modifikationen der Hard- oder Software durch den Nutzer oder Dritte vorgenommen, die nicht in dieser Dokumentation beschrieben sind und die für das Auftreten des Mangels zumindest mitursächlich sind.
Einzelvertragliche Vereinbarungen haben stets Vorrang.
Pflichten des Errichters/Betreibers
Die Verantwortung für die Sicherheit einer mit den Produkten errichteten Anlage bzw. eines Systems liegt beim Errichter/Betreiber.
Der Errichter/Betreiber ist für den sachgemäßen Einbau und die Sicherheit der Anlage bzw. des Systems verantwortlich. Er muss die zum Zeitpunkt der Installation geltenden Gesetze, Normen, Bestimmungen, örtlichen Vorschriften, den Stand und die Regeln der Technik einhalten und die in der Gebrauchsanleitung beschriebenen Vorgaben und Hinweise beachten. Weiterhin müssen die Errichtungsbestimmungen der Zulassungen eingehalten werden.
Bei Nichteinhaltung dürfen die Produkte nicht im Geltungsbereich der Zulassung betrieben werden.