Bestimmungsgemäße Verwendung
Der WAGO Solution Builder ist eine zentrale Entwicklungsumgebung für Aufgaben im Bereich der Gebäudeautomation. Die Software ermöglicht es Errichtern, alle ihre Projekte in einer zentralen Datenbank zu organisieren und parallel zu bearbeiten. Mit der Software können folgende Aufgaben ausgeführt werden:
- Kundenprojekt erstellen.
- Kundenprojekt verwalten.
- Kundenprojekt konfigurieren.
- Kundenprojekt auf WAGO-Controller übertragen.
- Kundenprojekt dokumentieren.
Der Betrieb der Software ist nur zulässig, wenn die Systemvoraussetzungen und Lizenzbedingungen erfüllt sind.
Sachwidrige Verwendung
Eine sachwidrige Verwendung der Software ist nicht gestattet.
Die sachwidrige Verwendung liegt insbesondere in den folgenden Fällen vor:
- Nichtbeachtung der bestimmungsgemäßen Verwendung
- Umsetzung einer bekannten Fehlanwendung
- Verwendung der Software in Bereichen mit besonderem Risiko, die einen fehlerfreien Dauerbetrieb erfordern und in denen ein Ausfall oder Betrieb der Software zu einer unmittelbaren Gefahr für Leben, Körper oder Gesundheit oder zu erheblichen Sach- oder Umweltschäden führen kann (wie der Betrieb von Kernkraftwerken, Waffensystemen, Luft- und Kraftfahrzeugen)
Gewährleistung und Haftung
Es gelten die Bestimmungen der aktuellen WAGO Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen (AGB) sowie die Software-Lizenzbedingungen für Standardsoftware (SW-Lizenz) für Softwareprodukte und in WAGO Hardwareprodukten eingebettete Anwendungssoftware, beide abrufbar unter: ü www.wago.com.
Danach ist die Gewährleistung insbesondere in folgenden Fällen ausgeschlossen:
- Die Produkte werden sachwidrig verwendet.
- Der Mangel beruht auf (kunden-)spezifischen Vorgaben (Hard- und Softwarekonfigurationen).
- Es wurden Modifikationen der Hard- oder Software durch den Nutzer oder Dritte vorgenommen, die nicht in dieser Dokumentation beschrieben sind und die für das Auftreten des Mangels zumindest mitursächlich sind.
Einzelvertragliche Vereinbarungen haben stets Vorrang.
Pflichten des Errichters/Betreibers
Die Verantwortung für die Sicherheit einer mit dem Produkt errichteten Anlage bzw. eines Systems liegt beim Errichter/Betreiber.
Der Errichter/Betreiber ist für den sachgemäßen Einbau und die Sicherheit der Anlage bzw. des Systems verantwortlich. Er muss die zum Zeitpunkt der Installation geltenden Gesetze, Normen, Bestimmungen, örtlichen Vorschriften, den Stand und die Regeln der Technik einhalten und die in der Gebrauchsanleitung beschriebenen Vorgaben und Hinweise beachten. Weiterhin müssen die Errichtungsbestimmungen der Zulassungen eingehalten werden.
Bei Nichteinhaltung darf das Produkt nicht im Geltungsbereich der Zulassung betrieben werden.